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   VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97   

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VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1998,4995)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.07.1998 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1998,4995)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 (https://dejure.org/1998,4995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde von der vorherigen Erhebung einer Gegenvorstellung.; Keine Verfristung bei erhobener Gegenvorstellung.; Zur Prüfungsreichweite des Verfassungsgerichtshofes.; Keine allgemeine Konrolle der Gerichtsentscheidungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 275
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Er hat vielmehr nur zu überprüfen, ob die in der Verfassung von Berlin gewährten subjektiven Rechte grundsätzlich in Existenz und Tragweite hinreichend für die Einzelfallentscheidung berücksichtigt worden sind (Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

    Der Verfassungsgerichtshof kann daher nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluß vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).

  • BVerfG, 24.07.1995 - 1 BvR 1822/94

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z. B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (vgl. BVerfG, 1. Kammer das Ersten Senats, NJW 1995, 3248; s. auch Beschluß vom 26. September 1996 --VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 zu ordentlichen Rechtsmitteln).

    Um im Interesse der Rechtssicherheit Ungewißheiten über den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist so weit wie möglich auszuschließen, ist allerdings erforderlich, daß die Gegenvorstellung ihrerseits innerhalb der Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG eingelegt wird (s. auch BVerfG, NJW 1995, 3248).

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Es obliegt zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverletzungen unter Ausschöpfung aller prozeßrechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen (ebenso zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1997, 130; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Deshalb ist es verfassungsrechtlich naheliegend, daß bei offenkundiger Verletzung des rechtlichen Gehörs Gegenvorstellungen allgemein zuzulassen sind (BVerfGE 73, 322 ; 69, 233 ).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Deshalb ist es verfassungsrechtlich naheliegend, daß bei offenkundiger Verletzung des rechtlichen Gehörs Gegenvorstellungen allgemein zuzulassen sind (BVerfGE 73, 322 ; 69, 233 ).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Der Verfassungsgerichtshof kann daher nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluß vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; Beschluß vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde am 14. Mai 1997 war die Zweimonatsfrist, die bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung oder Mitteilung mit dem Zeitpunkt beginnt, von dem an der Betroffene von der Entscheidung in zuverlässiger Weise Kenntnis nehmen konnte (vgl. BVerfGE 28, 88 ), daher abgelaufen.
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Einlegung der Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z. B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (vgl. BVerfG, 1. Kammer das Ersten Senats, NJW 1995, 3248; s. auch Beschluß vom 26. September 1996 --VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 zu ordentlichen Rechtsmitteln).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.1998 - 41-IV-97

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Einlegung; Belastung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zweimonatsfrist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (a. A. SächsVerfGH, NJW 1998, 1301 unter Hinweise auf entstehende Rechtsunsicherheit; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136).
  • VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97
    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zweimonatsfrist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (a. A. SächsVerfGH, NJW 1998, 1301 unter Hinweise auf entstehende Rechtsunsicherheit; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 215/04

    Aus Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, in seiner bisherigen Rechtsprechung zwar nicht von der vorherigen Erhebung einer dem Rechtsweg im Sinne des § 49 Abs. 1 VerfGHG nicht zuzuordnenden Gegenvorstellung abhängig gemacht (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 ; ferner BayVerfGH, NJW 1994, 575; zum Bundesrecht vgl. auch BVerfGE 73, 322 ).

    Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zwei-Monats-Frist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -).

    Es obliegt zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und etwaige im Instanzenzug eingetretene Grundrechtsverletzungen unter Ausschöpfung aller prozessrechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; st. Rspr.).

    Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z.B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1995, 3248, sowie Beschluss vom 26. Januar 2005, a. a. O.) oder wenn die Gegenvorstellung ausschließlich materiell-rechtliche Rügen enthielte (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2004 - 2 BvR 1313/04, 2 BvR 1314/04 - vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 17. März 1997 - 2 BvR 375/97 - für den Fall, dass die Gegenvorstellung nicht auf die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern allein auf das Nachschieben rechtlicher Erwägungen abzielte).

    Es ist allerdings, um im Interesse der Rechtssicherheit Ungewissheiten über den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist so weit wie möglich auszuschließen, erforderlich, dass die Gegenvorstellung ihrerseits innerhalb der Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG eingelegt wird (Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, NJW 1995, 3248).

  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl.BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 27.09.2002 - VerfGH 63/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Außerachtlassung besonderer

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, mit der die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird, in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht von der vorherigen Erhebung einer dem Rechtsweg im Sinne von § 49 Abs. 1 VerfGHG nicht zuzuordnenden Gegenvorstellung abhängig gemacht (Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 ).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2007 - VerfGH 137/04

    Kammergerichtliche Ablehnung des Antrags auf Umgangsregelung des

    Entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 3. eröffnete ein solcher auf eine Gehörsrüge ergangener Beschluss auch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung durch das Anhörungsrügengesetz (Gesetz vom 9. Dezember 2004, BGBl. I S. 3220) die Verfassungsbeschwerdefrist neu (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 zur Gegenvorstellung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs; st. Rspr.).
  • VG Cottbus, 14.04.2016 - 6 K 1160/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05

    Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer

    Die Frist des § 51 Abs. 1 VerfGHG zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde würde - unter der Voraussetzung, dass der vorrangige Antrag seinerseits innerhalb der Zwei-Monats-Frist gestellt worden ist (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 bzgl. Gegenvorstellung; zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1995, 3248 bzgl. Gegenvorstellung; NVwZ Beil.
  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 40/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Es kann daher offenbleiben, ob die von der Beschwerdeführerin innerhalb der Frist des § 51 A s. 1 Satz 1 VerfGHG beim Verwaltungsgericht eingelegte Gegenvorstellung, die die Beschwerdeführerin maßgeblich auf eine Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 12 VvB gestützt hat, geeignet wäre, die Zweimonatsfrist zu unterbrechen (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - NJW 1999, 275 zur substantiierten Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen des Gegenvorstellungsverfahrens).
  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Mit der Situation im unbeplanten Innenbereich ist daher im Außenbereich allenfalls jene einer (unechten) "Baulücke" innerhalb einer Splittersiedlung vergleichbar, deren Auffüllung nicht zwingend zu einer städtebaulich unerwünschten Verstärkung der Zersiedlung führen muss, sondern ausnahmsweise zulässig sein kann (vgl.BVerwG, Urteile vom 27. August 1998 - 4 C 13.97 - NVwZ 1999, 295, vom 22. Juni 1990 - 4 C 6/87 - NVwZ 1991, 64 und vom 29. Oktober 1982 - 4 C 31.78 - ZfBR 1983, 31; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Januar 1979 - VII A 2277.77 - BRS 35 Nr. 75); auch hier wird die Bebaubarkeit des Grundstückes durch die umgebende Bebauung zugleich begründet und begrenzt, so dass die analoge Anwendung der Regeln über das Einfügen im unbeplanten Innenbereich gerechtfertigt sein kann.
  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 115/02
    Es betrifft ebenso wie die weiteren angeführten Entscheidungen die Möglichkeit einer sog. außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit in Fällen, in denen nach der Verfahrensordnung kein ordentlicher Rechtsbehelf mehr gegeben ist (vgl. hierzu Beschluß vom 31. Juli 1998 - VerfGH 39/97 - LVerfGE 9, 29 sowie vom 27. September 2002 - VerfGH 63/02 u.63 A/02).
  • VG Cottbus, 17.09.2015 - 6 K 257/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 10.02.2015 - 6 K 756/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98

    Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche

  • VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 103/97

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots bei

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